Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die erste komplette Arbeitswoche im neuen Jahr beginnt im Ungewissen. Wie geht nach Wochen im Corona-Lockdown in Deutschland weiter?
Eigentlich hätte das öffentliche Leben am 10. Januar wieder hochgefahren werden sollen. Doch schon vor Jahreswechsel deutete sich an: Die aktuellen Maßnahmen könnten verlängert werden.
Noch liegt dazu
nach Informationen meiner Kollegen vom RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) kein Beschluss zwischen Bund und Ländern vor. Allerdings hat sich die Mehrheit der Ministerpräsidenten für eine solche Verlängerung ausgesprochen. Andere wollen dabei nicht im Wege stehen. Die Länder mit niedrigen Infektionszahlen halten sich aber offen, in zwei Wochen noch einmal über den dann aktuellen Stand zu sprechen und die Maßnahmen neu zu diskutieren. Auch in der Bundesregierung geht man nach RND-Informationen von einer Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar aus.
Eine gute Nachricht hat unterdessen den Verein “Kreuzberg on KulTour” ereilt:
Der Landkreis Göttingen fördert seine Plattform musikerfuermusiker.de mit 5000 Euro. Mit ihr sollen sich Musiker und Veranstalter in Südniedersachsen besser vernetzen können. Das Geld werde für eine grundlegende Neugestaltung des Onlineportals und dessen dauerhafte Betreuung eingesetzt, kündigte Klaus Wißmann, Vorsitzender des Vereins, an.
Auch für Mobilfunknutzer gibt es gute Nachrichten: Die Mobilfunkanbieter bauen ihre Netze quantitativ und qualitativ aus - mit Auswirkungen auch für die Region Göttingen.
Allerdings wohl nur unter Druck,
wie Kollege Steffen Kahl berichtet. Denn schon bis zum 1. Januar 2020 hätten die Anbieter eine Versorgungsquote von 97 Prozent der Haushalte mit leistungsfähigem Mobilfunk erreichen sollen. Daran sind die drei Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefonica / O2 aber gescheitert. Die Bundesnetzagentur gewährte eine Jahr Gnadenfrist und kündigte Bußgelder an, sollten die Konzerne dieses Ziel binnen Jahresfrist nicht erreichen.
Weit mehr als nur ein Bußgeld wartet auf den Wikileaks-Gründer Julian Assange in den USA. Dort ist er in 17 Punkten der Spionage und in einem Anklagepunkt des Computermissbrauchs angeklagt. Im Falle einer Verurteilung könnte Assange eine Strafe von bis zu 175 Jahren Gefängnis bekommen. Auf Assanges Enthüllungsplattform waren vor einem Jahrzehnt vertrauliche Dokumente des US-Militärs sowie Diplomaten-Kabel veröffentlicht worden. Diese legten amerikanisches Fehlverhalten im Irak und in Afghanistan offen.
Am Montag hat ein Gericht in London nun zunächst den US-Auslieferungsantrag für Assange abgelehnt. Über eine Freilassung des 49-Jährigen auf Kaution soll am Mittwoch entschieden werden.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr
Michael Brakemeier
Redakteur